Die gesetzliche Grundlage: §40 SGB XI
Die rechtliche Grundlage für die Förderung ist §40 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Dieser Paragraph regelt die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – also Leistungen, die dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern, zu ermöglichen oder eine möglichst selbstständige Lebensführung für die pflegebedürftige Person wiederherzustellen.
Entrümpelungs- und Reinigungsleistungen fallen in der Praxis regelmäßig unter diesen Paragraphen – vorausgesetzt, die Wohnsituation hat direkten Einfluss auf die Pflegesituation. Das ist bei stark vermüllten, verwahrlosten oder in ihrer Zugänglichkeit eingeschränkten Wohnräumen in der Regel der Fall.
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Ein hoher Pflegegrad ist nicht erforderlich – auch Pflegegrad 1 berechtigt zur Inanspruchnahme. Entscheidend ist, dass die geplante Maßnahme die Pflegesituation verbessert.
Auch Angehörige können den Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person stellen – sofern entsprechende Vollmachten vorliegen. Katharis unterstützt Sie dabei und hilft, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.
Gut zu wissen: Mehrere Personen im Haushalt
Wenn mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad in derselben Wohnung leben, kann der Zuschuss unter Umständen mehrfach beantragt werden – einmal pro Person. Das kann den finanziellen Spielraum erheblich vergrößern.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Der gesetzlich verankerte Höchstbetrag liegt bei 4.000 € pro Person und Maßnahme. Dieser Betrag gilt pro Kalenderjahr und wird direkt von der Pflegekasse an den Dienstleister oder die anspruchsberechtigte Person ausgezahlt.
In der Praxis entsprechen die 4.000 € bei Katharis häufig dem kompletten Rechnungsbetrag – was bedeutet, dass viele unserer Kunden keinen eigenen Anteil zahlen müssen. Ob das in Ihrem Fall so ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Wie läuft der Antrag ab?
Der Antragsprozess klingt komplizierter, als er ist. Und: Katharis begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. So läuft es typischerweise ab:
Erstberatung durch Katharis
Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Situation die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Dafür brauchen wir nur wenige Informationen – Pflegegrad, Wohnsituation, gewünschter Leistungsumfang.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Wir stellen gemeinsam mit Ihnen den Förderantrag. Katharis liefert alle nötigen Unterlagen: Kostenvoranschlag, Leistungsbeschreibung und ggf. Fotos der Wohnsituation.
Genehmigung und Terminvereinbarung
Sobald die Pflegekasse zugestimmt hat, vereinbaren wir den Einsatztermin. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit zwei bis vier Wochen.
Einsatz und Abrechnung
Nach Abschluss des Einsatzes erstellen wir die Rechnung direkt an die Pflegekasse. Sie erhalten alles besenrein übergeben – ohne Zahlungsstress.
Was ist, wenn der Pflegegrad noch nicht festgestellt wurde?
Wenn Sie oder ein Angehöriger möglicherweise pflegebedürftig sind, aber noch keinen Pflegegrad beantragt haben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt dafür. Der Antrag wird beim Medizinischen Dienst (MD) bzw. dem Gutachterdienst der Pflegekasse gestellt. Nach einem Begutachtungsgespräch wird der Pflegegrad festgestellt.
Katharis kann Ihnen dabei zwar nicht direkt helfen, empfiehlt Ihnen aber, sich an die Pflegekasse, eine Pflegeberatungsstelle oder einen Sozialverband zu wenden. Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, stehen wir bereit.