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Ratgeber

Pflegekasse zahlt Entrümpelung – Wann und wie viel?

Viele Menschen wissen nicht, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Entrümpelungs- und Reinigungskosten vollständig übernehmen kann. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie viel möglich ist und wie Sie den Antrag stellen.

Die gesetzliche Grundlage: §40 SGB XI

Die rechtliche Grundlage für die Förderung ist §40 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Dieser Paragraph regelt die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – also Leistungen, die dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern, zu ermöglichen oder eine möglichst selbstständige Lebensführung für die pflegebedürftige Person wiederherzustellen.

Entrümpelungs- und Reinigungsleistungen fallen in der Praxis regelmäßig unter diesen Paragraphen – vorausgesetzt, die Wohnsituation hat direkten Einfluss auf die Pflegesituation. Das ist bei stark vermüllten, verwahrlosten oder in ihrer Zugänglichkeit eingeschränkten Wohnräumen in der Regel der Fall.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Ein hoher Pflegegrad ist nicht erforderlich – auch Pflegegrad 1 berechtigt zur Inanspruchnahme. Entscheidend ist, dass die geplante Maßnahme die Pflegesituation verbessert.

Auch Angehörige können den Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person stellen – sofern entsprechende Vollmachten vorliegen. Katharis unterstützt Sie dabei und hilft, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.

Gut zu wissen: Mehrere Personen im Haushalt

Wenn mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad in derselben Wohnung leben, kann der Zuschuss unter Umständen mehrfach beantragt werden – einmal pro Person. Das kann den finanziellen Spielraum erheblich vergrößern.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Der gesetzlich verankerte Höchstbetrag liegt bei 4.000 € pro Person und Maßnahme. Dieser Betrag gilt pro Kalenderjahr und wird direkt von der Pflegekasse an den Dienstleister oder die anspruchsberechtigte Person ausgezahlt.

In der Praxis entsprechen die 4.000 € bei Katharis häufig dem kompletten Rechnungsbetrag – was bedeutet, dass viele unserer Kunden keinen eigenen Anteil zahlen müssen. Ob das in Ihrem Fall so ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Wie läuft der Antrag ab?

Der Antragsprozess klingt komplizierter, als er ist. Und: Katharis begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. So läuft es typischerweise ab:

01

Erstberatung durch Katharis

Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Situation die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Dafür brauchen wir nur wenige Informationen – Pflegegrad, Wohnsituation, gewünschter Leistungsumfang.

02

Antragstellung bei der Pflegekasse

Wir stellen gemeinsam mit Ihnen den Förderantrag. Katharis liefert alle nötigen Unterlagen: Kostenvoranschlag, Leistungsbeschreibung und ggf. Fotos der Wohnsituation.

03

Genehmigung und Terminvereinbarung

Sobald die Pflegekasse zugestimmt hat, vereinbaren wir den Einsatztermin. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit zwei bis vier Wochen.

04

Einsatz und Abrechnung

Nach Abschluss des Einsatzes erstellen wir die Rechnung direkt an die Pflegekasse. Sie erhalten alles besenrein übergeben – ohne Zahlungsstress.

Was ist, wenn der Pflegegrad noch nicht festgestellt wurde?

Wenn Sie oder ein Angehöriger möglicherweise pflegebedürftig sind, aber noch keinen Pflegegrad beantragt haben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt dafür. Der Antrag wird beim Medizinischen Dienst (MD) bzw. dem Gutachterdienst der Pflegekasse gestellt. Nach einem Begutachtungsgespräch wird der Pflegegrad festgestellt.

Katharis kann Ihnen dabei zwar nicht direkt helfen, empfiehlt Ihnen aber, sich an die Pflegekasse, eine Pflegeberatungsstelle oder einen Sozialverband zu wenden. Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, stehen wir bereit.

Häufige Fragen zur Pflegekasse & Entrümpelung

Welchen Pflegegrad brauche ich, damit die Pflegekasse zahlt?

Grundsätzlich haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach §40 SGB XI. Es muss kein hoher Pflegegrad vorliegen – bereits Pflegegrad 1 berechtigt zur Förderung. Wichtig ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss der Pflegekasse für Entrümpelung?

Die Pflegekasse kann bis zu 4.000 € pro Person und Maßnahme bezuschussen. Dieser Betrag kann unter bestimmten Umständen auch pro Haushalt mehrfach genutzt werden – etwa wenn mehrere Personen mit Pflegegrad in derselben Wohnung leben. Bei uns entsprechen die 4.000 € in vielen Fällen 100 % unserer Kosten.

Kann ich den Antrag auch stellen, wenn ich bereits eine Rechnung von Katharis habe?

Das ist möglich, aber wir empfehlen, den Antrag möglichst vorab zu stellen oder zumindest vor Beginn der Maßnahme Kontakt zur Pflegekasse aufzunehmen. Wir unterstützen Sie dabei – von der ersten Anfrage bis zur Einreichung der Unterlagen. So gehen Sie kein finanzielles Risiko ein.

Wir klären Ihren Anspruch – kostenlos und unverbindlich

Fragen Sie uns. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe die Pflegekasse in Ihrem Fall zahlt.

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